Reinigung, Entrümpelung und Hausbetreuung in Kärnten – Firmen, Preise, Entsorgung
Foto: Carsten Steger, CC BY-SA 4.0

Inhalt melden

Die Adresse einer Firma ist veraltet, eine Bewertung beleidigt jemanden oder ein Bild gehört Ihnen? Hier steht, was wir für eine Meldung brauchen und wie es danach weitergeht.

Was Sie melden können

Alles auf ReinigungsVergleich Kärnten, das Ihrer Meinung nach ein Gesetz oder die Nutzungsbedingungen verletzt. Typische Fälle: eine Bewertung mit Beleidigungen oder falschen Behauptungen, eine erkennbar gekaufte Bewertung, ein Eintrag mit alter Adresse oder mit Leistungen, die die Firma gar nicht anbietet, ein Foto, dessen Rechte bei Ihnen liegen, oder Ihr eigenes Einzelunternehmen, das Sie nicht im Verzeichnis sehen wollen.

Verlinkt eine Firma auf eine Website, die gehackt wurde oder auf fremde Inhalte führt, sagen Sie uns bitte Bescheid. Auch ein toter Link zur Entsorgungsseite einer Gemeinde hilft uns weiter.

Was eine Meldung enthalten sollte

Am schnellsten geht es über „Einspruch erheben“ unten auf jeder Seite oder über das Kontaktformular mit dem Betreff „Hinweis auf einen Inhalt“. Bitte nennen Sie:

  • die Adresse der Seite und die genaue Stelle, bei einer Bewertung etwa Datum und angezeigten Namen
  • weshalb der Inhalt aus Ihrer Sicht rechtswidrig ist oder gegen unsere Regeln verstößt
  • Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, damit wir antworten können (entfällt bei Hinweisen auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs)
  • die Erklärung, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen richtig sind

Wie es weitergeht

Zuerst bekommen Sie eine Bestätigung, dass Ihre Meldung angekommen ist. Danach prüft ein Mensch aus unserem Team den Fall zügig und unvoreingenommen, die Entscheidung erhalten Sie per E-Mail. Bis dahin können wir den Inhalt vorläufig ausblenden. Entfernen wir ihn, erfährt auch die Person, die ihn verfasst hat, warum und wie sie Einspruch erheben kann. Wer immer wieder offensichtlich unbegründete Meldungen schickt, wird verwarnt; danach bearbeiten wir seine Meldungen eine Zeit lang nicht.

Kontaktstelle nach dem Digital Services Act

Als Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 erreichen uns Behörden, die EU-Kommission und Nutzende über das Kontaktformular mit dem Betreff „Hinweis auf einen Inhalt“. Wir antworten auf Deutsch und Englisch. In Österreich beaufsichtigt die KommAustria Vermittlungsdienste (www.rtr.at).

Lieber per Nachricht?

Zu Firmen, zu Ihrer Anfrage oder zum eigenen Profil antworten wir auch im Messenger – meist noch am selben, spätestens am nächsten Werktag.

Signalfolgt bald Telegramfolgt bald Viberfolgt bald Messengerfolgt bald

Google-Eintrag ergänzen

Ist auf Google Maps zu finden? Dann schicken Sie uns den Link. Gehört er eindeutig zu dieser Firma, blenden wir die Google-Bewertung hier ein.

Am Handy oder PC: die Firma in Google Maps öffnen, auf „Teilen“ tippen, den Link kopieren und hier einfügen.

Einspruch erheben

Ihre Firma möchte nicht im Verzeichnis stehen, Telefonnummer oder Adresse stimmen nicht mehr, oder ein Foto oder Text stammt von Ihnen? Über dieses Formular erreicht uns Ihr Hinweis sofort. Wir prüfen ihn am selben Werktag und korrigieren oder löschen den Inhalt, wenn er berechtigt ist.

Name und E-Mail verwenden wir nur, um Ihnen zu antworten. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage

Kostenlos, ohne Verpflichtung

Ihre Anfrage geht an bis zu drei Firmen, die zu Auftrag und Ort passen und Ihnen ein Angebot machen. Sie zahlen dafür nichts. Was mit Ihren Daten passiert, steht in der Datenschutzerklärung.

Anfrage erhalten – danke!

Nummer . In der Regel hören Sie innerhalb von ein, zwei Werktagen von den ersten Firmen.